AGB
Inhalt
Inhalt
II. Abschluss des Vermittlungsvertrages
IV. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
V. Leistungs- und Preisänderung
VIII. Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
IX. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
I. Allgemeine Bedingungen
Für die Vermittlung von Reisen durch Pacific Wings Reisen gelten die nachfolgenden Bedingungen.
Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden und Reisewelt Hollenstedt. Es wird eine entgeltliche Geschäftsbesorgung gemäß §675 BGB vereinbart. Zwischen dem Anmeldenden und dem jeweiligen Leistungsträger (insbesondere Fluggesellschaften, Reiseveranstalter, etc.) ist Pacific Wings Reisen ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und für Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers.
In den Ausnahmefällen, in denen Pacific Wings Reisen eine Reiseveranstaltung in eigener Verantwortung durchführt, regelt sich das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden und der Pacific Wings Reisen nach der Nummer VII. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den §§ 651 a) ff. BGB.
Für die Beförderungs- und Reiseverträge mit dem jeweiligen Leistungsträger gelten die Tarif-, Beförderungs- und Teilnahmebedingungen der an der Reise beteiligten Leistungsträger, die Ihnen auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
II. Abschluss des Vermittlungsvertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde Pacific Wings Reisen den Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien (Internet) vorgenommen werden.
Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung Mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Verpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung durch Reisewelt Hollenstedt
beim jeweiligen Leistungsträger zustande. Bei einer Anmeldung über elektronische Medien (Internet) macht der Anmelder Pacific Wings Reisen ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit Absenden des Buchungsauftrages. Pacific Wings Reisen behält sich die Annahme vor, die sie mit Absenden der Buchungsbestätigung/Rechnung an den Kunden erklärt. Enthält die Reiseanmeldung von Pacific Wings Reisen für den Reisenden unzumutbare Abweichungen von der Anmeldung, so ist der Anmeldende berechtigt, innerhalb von zehn Tagen schriftlich eine ausdrückliche Nichtannahme zu erklären. Erfolgt dies nicht, so wird die Reiseanmeldung verbindlich.
III. Bezahlung/Lieferung
1. Anzahlung
Mit Vertragsabschluß kann eine angemessene Anzahlung gefordert werden, die auf den Reisepreis angerechnet wird.
2. Restzahlung
Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens mit Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig.
3. Kurzfristige Buchung
Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der Gesamtpreis sofort fällig. Pacific Wings Reisen akzeptiert insoweit nur:
- Barzahlung in den Geschäftsräumen oder
- Bareinzahlung zu Gunsten des dem Anmeldenden mitgeteilten Kontos von Pacific Wings Reisen unter Zusendung der Bareinzahlungskopie per Eilboten mit vollständig lesbarem Bankregistrierstempel oder- telegrafische Banküberweisung/Postanweisung oder - Zahlung mit bankbestätigtem Scheck.
4. Zahlungseingang
Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann Pacific Wings Reisen die angemeldeten Reisen zu Lasten des Anmeldenden kostenpflichtig stornieren. Stornogebühren entstehen entsprechend den Regelungen unter IV. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5. Versand per Bote
Pacific Wings Reisen behält sich vor, die Reiseunterlagen per Nachnahme zu versenden oder diese per Boten am Abflughafen zu hinterlegen. Hierfür kann eine einmalige Gebühr bis zu 50,00 Euro zuzüglich zu den von den Leistungsträgern erhobenen Gebühren berechnet werden.
6. Erfüllung der Vermittlungsleistung
Pacific Wings Reisen erfüllt ihre Vermittlungsleistung grundsätzlich mit der Bereitstellung der Flugscheine, beziehungsweise sonstiger Dokumente in den Geschäftsräumen von Pacific Wings Reisen. Werden die Dokumente von Pacific Wings Reisen an den Besteller zum Versand gebracht, so trägt der Besteller die Transportgefahr. Dies gilt auch dann, wenn Pacific Wings Reisen die Kosten der Versendung selbst trägt.
IV. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise und vom Vermittlungsvertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem jeweiligen Leistungsträger. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Pacific Wings Reisen ist berechtigt, aufgrund des vorzeitigen Rücktritts des Anmelders die von dem jeweiligen Leistungsträger bei Pacific Wings Reisen vereinnahmten Stornogebühren von dem Anmelder ersetzt zu verlangen. Zusätzlich berechnet Pacific Wings Reisen für den ihr entstehenden Aufwand pro Person bei:
1.) Vermittlung von Linienflügen
1.1.) Vermittlung zu den veröffentlichten Normaltarifen: 50,00 Euro
1.2.) Vermittlung zu Sondertarifen
- vor Flugscheinausstellung: 100,00 Euro
- nach Flugscheinausstellung: 150,00 Euro
1.3.) Vermittlung von Charterflügen: 50,00 Euro
2.) anderen Leistungen
2.1.) Hotels
- bis 7 Tage vor Reiseantritt: 50,00 Euro pro Hotel/Buchung
- ab 7 Tage vor Reiseantritt: 50,00 Euro pro Hotel/Buchung plus Preis für eine Übernachtung
- bei Nichtantritt der Leistung: 100 % des Preises für Hotel/Buchung
2.2.) Mietwagen
- bis 7 Tage vor Reiseantritt: 50,00 Euro pro Buchung
- ab 7 Tage vor Reiseantritt: 80,00 Euro pro Buchung
3.) Eigenveranstaltungen
bei Reisen, die von Pacific Wings Reisen selbst veranstaltet werden, kann Pacific Wings Reisen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu berücksichtigen. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person
- bis 31 Tage vor Reisebeginn: 200,00 Euro
- 30 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 25 % des vereinbarten Reisepreises
- 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 50 % des vereinbarten Reisepreises
- 6 Tage vor Reisebeginn: 80 % des vereinbarten Reisepreises
- bei Nichtantritt der Reise: 100 % des vereinbarten Reisepreises.2. Umbuchungen
Pacific Wings Reisen behält sich vor, dem Kunden alle Pacific Wings Reisen bei einer Umbuchung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr bis zu 50,00 Euro pro Person in Rechnung zu stellen.
Zur Vermeidung der Belastung des Kunden mit den beschriebenen Rücktrittsgebühren wird der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung dringend angeraten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Anmeldenden/Reisenden vorbehalten. Pacific Wings Reisen bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
V. Leistungs- und Preisänderung
Aus wichtigen Gründen notwendig werdende Änderungen der Streckenführung von Flügen, der Umwandlung von Nonstop Flügen in Flüge mit Zwischenlandung, beziehungsweise Umsteigeflüge oder umgekehrt, sowie von Flugzeiten- oder Terminänderungen bis 48 Stunden, Einsatz anderer Fluggeräte, Änderung der Abflug- oder Ankunftsflughäfen sowie Wechsel der Fluggesellschaften sind aufgrund der international gültigen luftrechtlichen Bestimmungen den Leistungsträgern vorbehalten. Ebenso andere aufgrund behördlicher Anweisung erfolgte Änderungen der Reiseleistungen. In diesen Fällen ist der Anmeldende nicht berechtigt, kostenfrei von dem mit Pacific Wings Reisen geschlossenen Reisevermittlungsvertrag zurückzutreten. Es besteht auch kein Ersatzanspruch gegen Pacific Wings Reisen für in diesen Fällen entstandene Mehrkosten oder Folgeschäden. Sollte es sich bei den vermittelten Flügen um Sonderflüge beziehungsweise Linienflüge zu Sonderpreisen handeln, können die Leistungsträger nach deren jeweils gültigen Vertragsbestimmungen die Preise jederzeit an geänderte Marktverhältnisse anpassen. Sollte diese Anpassung eine Preiserhöhung zur Folge haben, wird diese von Pacific Wings Reisen an den Kunden weitergeleitet. Für den Fall, dass die Preiserhöhung 10 % des ursprünglich vereinbarten Reisepreises übersteigt, steht dem Kunden die Möglichkeit des kostenfreien Rücktritts zu. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
VI. Haftung
Pacific Wings Reisen haftet dem Anmeldenden gegenüber für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Die Erbringung von Leistungen, die dem jeweiligen Leistungsträger obliegen, ist nicht Gegenstand des mit Pacific Wings Reisen bestehenden Vertragsverhältnisses. Eine Haftung von Pacific Wings Reisen für die von den jeweiligen Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen besteht daher nicht.
Zwischen dem Anmeldenden und dem Leistungsträger ist Pacific Wings Reisen ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und für Rechnung des Leistungsträgers. Pacific Wings Reisen haftet nur in den unter der Nummer VII. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Fällen als Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651 a) ff. BGB.
Pacific Wings Reisen haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Gewissen und ohne Gewähr.
VII. Haftung bei Reisevertrag
Abweichend von der Nummer VI. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet Pacific Wings Reisen in den Fällen, in denen sie als Reiseveranstalter gilt.
1. für die gewissenhafte Reisevorbereitung
2. für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. für die Richtigkeit der beschriebenen Leistungen
4. für die Unterrichtung über erhebliche Änderungen von Reiseleistungen gegenüber der Ausschreibung. Pacific Wings Reisen haftet nicht für leichte Fahrlässigkeiten sowie für vorsätzlich begangene unerlaubte Handlungen ihrer Erfüllungsgehilfen, die sich nicht als Pflichtverletzungen im Rahmen des Reisevertrages darstellen. Ob ein Mangel an Leistungen der Reise besteht, richtet sich nach der Verkehrsanschauung am jeweiligen Leistungsort. Eine Haftung von Pacific Wings Reisen bleibt ausgeschlossen im Falle der Beeinträchtigung oder des Ausfalles der Reise durch höhere Gewalt und sonstige, von Pacific Wings Reisen nicht zu vertretende Umstände. Die hierbei entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Reisenden. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von dem Reisenden und Pacific Wings Reisen je hälftig zu tragen. Eine Haftung bleibt auch dann ausgeschlossen, wenn die gebuchte Leistung nicht erbracht werden kann, Pacific Wings Reisen aber in der Lage ist, eine Leistung gleichen oder höheren Standards zu erbringen, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Im Falle einer Minderleistung kann der Kunde eine Herabsetzung verlangen, wenn:
a) trotz vorliegender Mängel die Annahme der Leistung objektiv zumutbar ist oder
b) die Leistung aus Gründen, die weder Pacific Wings Reisen noch der mit der Erbringung der Leistung beauftragte Unternehmer zu verantworten hat, nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden kann. Der Reisende kann durch schriftliche Erklärung Aufhebung des Reisevertrages verlangen, wenn erhebliche Leistungsmängel vorliegen und ihm nach erfolglosem Abhilfeverlangen die Annahme der Leistung nicht zumutbar ist. Wird der Vertrag aufgehoben, so behält der Kunde den Anspruch auf Rückführung. Er schuldet Pacific Wings Reisen dann den, auf die in Anspruch genommenen Leistungen, entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn nicht gänzlich wertlos waren. Der Reisende hat neben dem Anspruch auf Wandelung oder Minderung einen Anspruch auf Ersatz des in der Beeinträchtigung liegenden Schadens, wenn aus Gründen, die Pacific Wings Reisen zu vertreten hat, eine Beeinträchtigung der gesamten Reise vorliegt. Der Anspruch auf Schadensersatz ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. Etwaige, bei der Reise auftretende Mängel sind innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise bei Pacific Wings Reisen geltend zu machen.
VIII. Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Jeder Anmeldende/Reisende ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreise-, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich. Pacific Wings Reisen ist bemüht, den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise zu informieren. Eine Gewähr für die erteilten Informationen übernimmt Pacific Wings Reisen nicht. Pacific Wings Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Anmeldende/Reisende Pacific Wings Reisen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Pacific Wings Reisen die Verzögerung zu vertreten hat.
IX. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht.
Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
X. Gerichtsstand
Der Anmeldende/Reisende kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Anmeldenden/Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reisevermittlers maßgebend.
XI. Haftungsausschluss:
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XII. Fernabsatzgesetz:
1. Rücktritt bei Ticketkauf und Unterbringungsleistungen
Beförderungs- und Unterbringungsverträge sind von den Möglichkeiten des Fernabsatzgesetzes ausgenommen.
Ausnahmen der Anwendbarkeit der Fernabsatzregeln In § 312b Abs.3 BGB ( vorher § 1 Abs. III FernAbsG)
Pacific Wings Reisen, Inh. Jens Schnügger,
An Den Ziegelteichen 8, 21217 Seevetal OT Fleestedt
Stand: 01.03.2010


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